30.09.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GDD - Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V..
Moderne Produktionsprozesse und Dienstleistungen von Unternehmen basieren heute auf dem Fluss von Daten. Dabei sind die Datenverarbeitungen inzwischen hochspezialisiert, so dass sich eine große Bandbreite von Dienstleistern entwickelt hat, die es ihren Auftragge-bern ermöglichen, diese Verarbeitungen wirtschaftlich und professionell auszulagern.
Mit der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz stellt der Gesetz-geber ein Rechtsinstrument bereit, um diese Datenflüsse zu legitimieren. Hierbei ist ein qualifiziertes und angemessenes Datenschutzniveau eine unverzichtbare Vo-raussetzung für vertrauenswürdiges und nachhaltiges unternehmerisches Handeln.
In der Praxis herrscht hier jedoch vielfach Unsicherheit darüber, wie eine Auftragsdatenver-arbeitung gesetzeskonform ausgestaltet sein muss. Insbesondere stellt sich die Frage, wann die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers als angemessen zu erach-ten sind und wie der Auftraggeber dies prüfen muss. Anerkannte Standards liegen dazu bis-her nicht vor und langwierige, teure Verhandlungen und Prüfungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind die Folge.
Experten des „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und der „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ haben daher den Daten-schutzstandard „DS-BvD-GDD-01“ speziell für die Auftragsdatenverarbeitung entwickelt. Der Standard gilt für alle Branchen und Dienstleistungen. Er beschreibt insbesondere, welche Anforderungen ein Auftragnehmer erfüllen muss. Beispielhaft seien Prozesse in den Berei-chen Auftragsmanagement, Datenschutz, IT-Sicherheit etc. genannt.
Besonderheiten des Zertifizierungsverfahrens von GDD und BvD sind:
Für die Unternehmen, die Dienstleister beauftragen wollen, bietet sich damit eine erheb-liche Vereinfachung des Verfahrens an. Die hohen Kosten für die Kontrollen bei den Dienstleistern entfallen, wenn der Dienstleister sich nach diesem einzigartigen Standard hat zertifizieren lassen. Auch der Dienstleister hat durch dieses Verfahren erhebliche Vor-teile. Er kann sich nach Audit und Zertifikatserteilung auf seine Kerntätigkeit konzentrie-ren und muss sich nicht mit einem erheblichen Teil seiner Kapazität mit den Anforderun-gen der Kontrollteams seiner Auftraggeber befassen, die zu dem nach unterschiedlichsten Kriterien prüfen und oft selbst nicht genau wissen, worauf es eigentlich ankommt.
Mit dem Datenschutzgütesiegel können Unternehmen ihr herausragendes Datenschutz-management dokumentieren und sich so einen echten Wettbewerbsvorteil sichern.
Für die Durchführung des Verfahrens, die Verwaltung und Erteilung der Zertifikate haben die Verbände eine neue Gesellschaft, die DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbH, Bonn und Berlin gegründet. Diese wird auch die Zulassung und Überprüfung der Auditoren übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Die GDD tritt als gemeinnütziger Verein für einen sinnvollen, vertretbaren und technisch realisierbaren Datenschutz ein. Sie verfolgt das Ziel, die Daten verarbeitenden Stellen - insbesondere auch deren Datenschutzbeauftragte - bei der Umsetzung der vielfältigen mit Datenschutz und Datensicherung verbundenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforde-rungen zu beraten. Die GDD findet die Unterstützung von mehr als 2.500 Unternehmen, Behörden und persönlichen Mit-gliedern. Sie stellt damit die größte Vereinigung ihrer Art und zugleich einen der größten Verbände in der Informations- und Kommunikationsbranche in Deutschland dar.
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