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Dashöfer

Experte Wolfgang Temme über drei bevorstehende Neuregelungen bei der Umsatzsteuer

26.10.2010  — Wolfgang Temme.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

- Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008
- elektronische Rechnungen
- ermäßigter Steuersatz

Die Bundesregierung hat am 22.09.2010 die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung zum 1.11.2010 beschlossen. An die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien tritt nun der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Rechnungen sind bisher auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln. Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz, nur dann ist der Vorsteuerabzug sicher. Der EU-Ministerrat hat jetzt vorgeschlagen, zukünftig elektronische Rechnungen unter denselben Bedingungen zu akzeptieren wie Papierrechnungen.



Die Bundesregierung prüft derzeit eine große Zahl von Vorschlägen zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau. Dazu zählt auch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in bestimmten Fällen. Nachdem auch der Bundesrechnungshof die Auswahl der Produkte mit ermäßigtem Steuersatz zuletzt als „willkürlich“ bezeichnet hatte, hat die Bundesregierung Experten von der Universität Saarbrücken mit einer diesbezüglichen Untersuchung beauftragt. Diese kommen in ihrem Gutachten zum Ergebnis, dass die allermeisten Ermäßigungen überflüssig sind.

In unserem Seminar Umsatzsteuer aktuell 2010 erfahren sie alles Wichtige zu den Neuerungen.

Quelle: Wolfgang Temme
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